Teilungserklärung
Dies ist die förmliche Erklärung, mit der der Eigentümer eines Grundstücks das darauf bestehende oder zu errichtende Gebäude nach § 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in rechtlich selbständige Miteigentumsanteile in der Weise aufteilt, daß mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (Eigentumswohnung) oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum) entsteht. Sie wird zumeist notariell beurkundet, ist aber auch wirksam, wenn sie lediglich in Schriftform mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift des Eigentümers abgegeben wird. Sie ist dem Grundbuchamt vorzulegen. Beizufügen ist eine sogenannte „Abgeschlossenheitsbescheinigung“ der zuständigen Baubehörde darüber, daß die jeweils mit den Miteigentumsanteilen verbundenen Sondereigentume in sich abgeschlossene Wohnungen oder z. B. Gewerbeeinheiten sind (§§ 3 (2), 7 (4) Nr. 2 WEG).