Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Diese Verordnung beinhaltet sowohl für Makler als auch für Bauträger die Regeln, die sie bei ihrer Tätigkeit zu beachten haben beim Umgang mit ihnen anvertrautem Vermögen, bei der Führung ihrer Geschäftsunterlagen etc. Insbesondere enthält die MaBV jedoch die für den Bauträgervertrag wichtigen und auch vom Notar zu beachtenden Regelungen über die allgemeinen Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit in Bauträgerverträgen und insbesondere für die Fälligkeit und Bemessung von Teilleistungen auf den Kaufpreis, wenn dieser nach Baufortschritt zu zahlen ist.
Verstöße gegen diese sehr detaillierten Regelungen der MaBV können zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages, aber auch dazu führen, daß der Bauträger erhebliche finanzielle Nachteile dadurch erleidet, daß der Kaufpreis bei Unwirksamkeit der vertraglichen Fälligkeitsbestimmungen erst nach vollständiger Fertigstellung des Vertragsobjekts fällig wird. Welche dieser möglichen Rechtsfolgen eintritt, richtet sich nach dem Einzelfall.
Viele Rechtsfragen in diesem Zusammenhang sind noch nicht höchstrichterlich geklärt. Da die Regelungen der MaBV verbraucherschützenden Charakter haben, sollte im Zweifel davon ausgegangen werden, daß die Rechtsprechung in den noch offenen Streitfragen zugunsten der Käufer (Verbraucher) entscheiden wird.