Immobilienlexikon
Rechtsbegriffe in Immobilienverträgen von A-Z
Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung durch
SPIEKER & JAEGER Rechtsanwälte/Partnergesellschaft/Notare.
Löschungsbewilligung, Löschungsantrag
Notice: Undefined variable: more_link_text in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28 Notice: Undefined variable: strip_teaser in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28Ist ein Recht oder ein Anspruch eines Dritten erst einmal als Belastung im Grundbuch eingetragen, bedarf es zu seiner Löschung, also Streichung, im Grundbuch einer sogenannten Löschungsbewilligung. Diese erteilt der Berechtigte, also der Inhaber des Rechtes.
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Notice: Undefined variable: more_link_text in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28 Notice: Undefined variable: strip_teaser in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28Diese Verordnung beinhaltet sowohl für Makler als auch für Bauträger die Regeln, die sie bei ihrer Tätigkeit zu beachten haben beim Umgang mit ihnen anvertrautem Vermögen, bei der Führung ihrer Geschäftsunterlagen etc. Insbesondere enthält die MaBV jedoch die für den Bauträgervertrag wichtigen und auch vom Notar zu beachtenden Regelungen über die allgemeinen Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit in Bauträgerverträgen und insbesondere für die Fälligkeit und Bemessung von Teilleistungen auf den Kaufpreis, wenn dieser nach Baufortschritt zu zahlen ist.
Negativattest
Notice: Undefined variable: more_link_text in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28 Notice: Undefined variable: strip_teaser in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28Hiermit wird die Bescheinigung der zuständigen Gemeinde bezeichnet, mit der sie dem Notar auf pflichtgemäße Anfrage zu einem von ihm beurkundeten Immobilienkaufvertrag bestätigt, daß sie entweder ein Vorkaufsrecht gemäß §§ 24, 25 Baugesetzbuch (BauGB) nicht hat oder aber es nicht ausübt.
Nießbrauch
Notice: Undefined variable: more_link_text in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28 Notice: Undefined variable: strip_teaser in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28Zu den Nutzungsrechten im weitesten Sinne zählt auch das Nießbrauchsrecht. Es berechtigt seinen Inhaber, die gesamten Nutzungen des mit dem Nießbrauch belasteten Gegenstandes für sich in Anspruch zu nehmen (§ 1030 BGB). Das Nießbrauchsrecht an Grundstücken entsteht wie alle Dienstbarkeiten durch Einigung der Beteiligten und Eintragung im Grundbuch.
Rang
Notice: Undefined variable: more_link_text in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28 Notice: Undefined variable: strip_teaser in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28Bestehen an einer Grundbesitzung mehrere Fremdrechte, also Dienstbarkeiten etc. in der Zweiten Abteilung und/oder Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken) in der Dritten Abteilung, so kommt es bei einer Verwertung dieses Grundbesitzes durch Zwangsversteigerung notwendig zu einem Konflikt zwischen den eingetragenen Gläubigern, wenn der Erlös der Verwertung nicht ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen.
Reallast
Notice: Undefined variable: more_link_text in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28 Notice: Undefined variable: strip_teaser in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28Bei Grundstücksübertragungen, auch bei Kaufverträgen, werden gelegentlich statt einer sonstigen Gegenleistung Rentenzahlungen vereinbart, die der Erwerber des Grundbesitzes dem Veräußerer für eine bestimmte Zeit, gegebenenfalls auch dessen Erben, zu zahlen hat.
Sanierungsvermerk
Notice: Undefined variable: more_link_text in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28 Notice: Undefined variable: strip_teaser in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28Hat der Gemeinderat die Einleitung eines Umlegungsverfahrens nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, sind davon alle in dem beschlossenen Umlegungsgebiet liegenden Grundstücke betroffen.
Sondereigentum
Notice: Undefined variable: more_link_text in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28 Notice: Undefined variable: strip_teaser in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28Bei der Aufteilung eines Mehrfamilienhauses oder Geschäftshauses nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Wohnungs- und/oder Teileigentume entsteht an den jeweiligen Wohnungen und/oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Eigentumseinheiten Sondereigentum, wenn diese jeweils in sich abgeschlossen sind.
Sondernutzungsrecht
Notice: Undefined variable: more_link_text in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28 Notice: Undefined variable: strip_teaser in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28Bei Aufteilung von Mehrfamilienhäusern und/oder sonstigen Gebäuden in Wohnungs- und/oder Teileigentum entstehen regelmäßig Sondereigentume an den in sich abgeschlossenen Wohnungen und/oder gewerblichen Bereichen einerseits und Gemeinschaftseigentum andererseits.
Teilungserklärung
Notice: Undefined variable: more_link_text in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28 Notice: Undefined variable: strip_teaser in /mnt/web223/c1/78/541478/htdocs/morell-2022/wp-content/themes/immobilien/category-immobilienlexikon.php on line 28Dies ist die förmliche Erklärung, mit der der Eigentümer eines Grundstücks das darauf bestehende oder zu errichtende Gebäude nach § 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in rechtlich selbständige Miteigentumsanteile in der Weise aufteilt, daß mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (Eigentumswohnung) oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum) entsteht.