Grundbuch
Alle in Deutschland bekannten Grundstücke, Erbbaurechte und Eigentumswohnungen/ Wohnungserbbaurechte sind in Grundbuchblättern erfaßt, die jeweils bei den örtlich zuständigen Amtsgerichten in den dort geführten Grundbüchern zusammengefaßt und registriert sind.
Das Grundbuchblatt besteht aus – Bestandsverzeichnis, – Erste Abteilung, – Zweite Abteilung, – Dritte Abteilung.
Im Bestandsverzeichnis sind die betroffenen Grundstücke genannt, gegebenenfalls auch etwa zugeordnete Miteigentumsanteile und/oder Nutzungsrechte etc. an anderen Grundstücken. In der Ersten Abteilung ist der Eigentümer verzeichnet. Bei mehreren Eigentümern ist auch angegeben, in welchem (Rechts-) Verhältnis das Grundstück den Eigentümern zusteht (Bruchteil, Erbengemeinschaft, GbR, OHG etc.). In der Zweiten Abteilung sind diejenigen Belastungen eingetragen, bei denen es sich nicht um Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden handelt, also z. B. Nutzungsrechte (Nießbrauch, Wohnungsrecht etc.) oder um sonstige Rechte (Dienstbarkeiten, Wegerechte, Duldungspflichten, Rentenrechte, Vormerkungen etc.). In der Dritten Abteilung sind die Hypotheken, Grundschulden und/oder Rentenschulden eingetragen.