Beschaffenheit
Die Vereinbarung über die Beschaffenheit eines Kaufgegenstandes ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Erst durch die vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung wird genau festgelegt, was Kaufgegenstand ist und welche Eigenschaften er haben soll.
Beim Kauf einer Immobilie kann bei der Beschaffenheit unterschieden werden z. B. nach Bebaubarkeit, Belastungen, gegebenenfalls Bauzustand, Gebäudealter (Baujahr), Nutzungsmöglichkeiten, Erträgen etc. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit ist Maßstab für die Beantwortung der Frage, ob Abweichungen davon als Mangel anzusehen sind oder nicht. Danach richtet sich also, ob der Käufer Mängelbeseitigungsansprüche oder ein Minderungsrecht oder gar ein Rücktrittsrecht hat (§§ 434 ff. BGB).