Baulasten
sind öffentlich-rechtliche Einschränkungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken, die mit Einverständnis des betroffenen Grundstückseigentümers im Baulastenverzeichnis der zuständigen Gemeinde eingetragen werden. Sie dienen häufig dazu, einem anderen, z. B. dem Grundstücksnachbarn, eine bestimmte Bebaubarkeit des begünstigten Grundstücks zu ermöglichen, z. B. durch Verzicht auf die Einhaltung (bzw. Übernahme) der vorgeschriebenen Abstandsflächen, die sich aus der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes ergeben, oder durch Einräumung von (Mit-) Nutzungsrechten. Baulasten geben dem davon Begünstigten keinen privatrechtlichen Anspruch auf Einhaltung der darin festgelegten Pflichten. Deshalb empfiehlt sich bei Nutzungsrechten daneben die Vereinbarung einer entsprechenden Dienstbarkeit und ihre Eintragung in das Grundbuch des damit belasteten Grundstücks.